Dr. Giovanni Danielli

   
     
         





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Raumplanung


Der Begriff Raumplanung umschliesst alle die Tätigkeiten, die zur Gestaltung des Raumes beitragen
sowie auch raumbezogene Entwicklungen analysieren und begleiten. Raumplanung ist eine ...

Metadisziplin, die koordiniert und zahlreiche andere Fachdisziplinen verbindet. Foto Raumplanung
Dabei hat sie verschiedene Raumbezüge, vom Einzelobjekt und Siedlungsteil
über die Regionen sowohl der Kantone, den Bund bis zur Europäischen Ebene.

Definition nach Schroeter: (geändert)
Dr. Frank Schroeter

In Artikel 1 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG), ist festgehalten:

"Bund und Kantone sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt wird. Sie
stimmen ihre raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab und verwirklichen eine,
auf die erwünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der Besiedlung."

In den Grundsätzen (Art. 3 RPG), ist festgehalten: "dass mit raumplanerischen
Massnahmen der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, wie z.B. Boden, Luft,
Wasser, Wald und Landschaft zu unterstützen ist."

Links zum Bundesgesetz und zur Bundesverordnung über die Raumplanung:
www.admin.ch/ch/d/sr/c700.html
www.admin.ch/ch/d/sr/c700_1.html


Foto Jura Gründe für Raumordnung

  • Jeden Tag verschwinden in der Schweiz ca. 11 Hektaren Kulturland. Das ist
    schätzungsweise 1m2 pro Sekunde. Rund 2/3 werden als Siedlungsflächen
    genutzt. Der Rest wird zu Wald (i.B. Verbrachung von Alpweiden):
    www.vip-aspan.ch
  • Die Landschaften werden durch die verschiedensten Massnahmen stark
    beeinträchtigt (durch Zersiedlung, Rodungen, Bachbegradigungen u.ä.) und
    verlieren dabei an touristischem Wert (die Qualität der Landschaft nimmt ab).
  • Die starke Zersiedlung der Landschaft verursacht eine enorme Verkehrs-
    zunahme. Mit einer guten Raumplanung und entsprechender Verkehrspolitik
    (z.B. neue Siedlungen an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs), kann eine
    Verkehrszunahme eingeschränkt werden.


Instrumente der Raumplanung in der Schweiz

Bundesebene:

Grundzüge der Raumordnung Schweiz, Konzepte: (generelle Aussage, räumlich
nicht konkret), sowie Sachpläne (räumlich konkrete Festlegung)

Kantonsebene:
Kantonale Richtpläne

Gemeindeebene:
Kommunale Nutzungspläne (Zonen- und Erschliessungspläne, Gestaltungspläne)




Grundzüge der Raumordnung Schweiz

Wichtige Grundlagen für die Planungen des Bundes, der Kantone und Gemeinden, Foto Haltestelle
sind stets die vom Bund erstellten Grundzüge der Raumordnung Schweiz.
Der Bund zeigt damit seine Vorstellungen über die anzustrebenden räumlichen
Entwicklungen des Landes auf. Die Grundzüge der Raumordnung befinden sich
zurzeit in Überarbeitung und sollen bis etwa 2008 in der neuen Form vorliegen.

Wichtigste Inhalte sind:

  • Begrenzung des Siedlungswachstums und besser Nutzung der Reserven
    innerhalb des Siedlungsraumes
  • Erhaltung der Stärkung eines mit dem öV vernetzten Städtesystems
  • Abstimmung des Siedlungswachstums auf das öffentliche Verkehrsnetz
    (Wachstum um Haltestellen)
  • Erhaltung des Kulturlandes
  • Verbesserung der Verkehrseinbindung der Schweiz in Europa
  • Erhaltung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit ländlicher Räume

Wichtig sind auch die Entwicklungsgrundsätze für die meist unterschiedlichen
Landesteile (Jura, Mittelland und Alpen). Z.B. werden folgende Grundsätze für
die städtischen und ländlichen Räume propagiert (Ausschnitt):

  • Städtische Räume ordnen:
    Das vernetzte Städtesystem ist wirkungsvoll durch regionale Entlastungs-
    zentren und durch Entwicklungsschwerpunkte an wichtige Bahnknoten zu
    ergänzen. Zudem ist für leicht errechbare Naherholungsräume zu sorgen.
  • Ländliche Räume stärken:
    Für den Jurabogen gilt es die hohe Qualität der ländlichen Wohn- und Foto Jura
    Wirtschaftsstandorte zu erhalten. Es gilt ihn auszubauen, ihn besser in das
    vernetzte Städtesystem einzubinden und seine besondere Natur- und
    Kulturlandschaft zu pflegen und auf einen naturnahen Tourismus zu setzen.
    Im Alpenraum geht es generell darum, entlegene Bergdörfer mit regionalen
    Kleinzentren zu vernetzen, die Berglandschaft zu sichern, die Hotellerie zu
    fördern, sowie den MIV und den Zweitwohnungsbau zu begrenzen.

Sachpläne und Konzepte auf Bundesebene:
www.bafu.admin.ch

Für den Bund stellen die Konzepte und die Sachpläne die wichtigsten Raum-
planungsinstrumente dar. Sie ermöglichen ihm, Einfluss zu nehmen auf die
Raumplanung der Kantone und Gemeinden. Sachpläne bestimmen bspw. die
Standorte von Flugplätzen oder die Linienführung von Strassen und Bahnlinien.

Sachpläne erläutern konkrete räumliche Zusammenhänge und zeigen Aus-
wirkungen auf. Sachpläne sind nur dort zu erstellen, wo der Bund aufgrund der
Verfassung umfassende Kompetenzen verfügt hat. Diese betreffen vor allem
Sachbereiche wie Eisenbahnen, Autobahnen, Armee und Zivilluftfahrt. Ebenso
die Ausscheidung von Schutzgebieten oder Konzessionen von Seilbahnen.

Diese Pläne enthalten bestimmte Angaben zur Realisation der Vorhaben im
Raum, sind jedoch wegen ihrer unterschiedlichen Sachverhalte nicht an eine
bestimmte Form gebunden.
Im Weiteren hat der Bund das Landschaftskonzept Schweiz erstellt.

Richtpläne der Kantone:
Dem Richtplan kommt in der Raumplanung eine zentrale Bedeutung zu. In Form Foto Raumplanung
eines Leitbildes zeigt er auf, wie sich der Kanton auf längere Sicht räumlich
entwickeln soll.

Bei einem Richtplan handelt es sich im Allgemeinen um eine Karte mit Text
(Objektblätter), welche den Ist-Zustand, auch Ausgangslage genannt), in Bezug
auf die Siedlungs-, Landwirtschafts-, Landschafts- und Transportstruktur erörtern.
Gleichzeitig werden mögliche oder beabsichtigte künftige und räumliche
Entwicklungen integriert. Die Richtpläne werden von den Kantonen erstellt und
müssen vom Bundesrat genehmigt werden. Die Richtpläne werden etwa alle zehn
bis fünfzehn Jahre angepasst und sind für die Behörden auf allen Ebenen, im
Besonderen für die Gemeinden, verbindlich.


Mit der Richtplanung können die Kantone unter anderem bestimmen:

Wo zukünftig Siedlungen entstehen und wie sie sich entwickeln sollen

Wie die Verkehrsnetze erweiter werden sollen

Welche Erholungsräume wie Golfanlagen, Skigebiete oder Landschafts- und
Naturschutzgebiete angelegt werden sollen

Wo Standorte für Entsorgungsanlagen in Frage kommen


Kommunale Planungsinstrumente:
Die Nutzungspläne der Gemeinden dienen der Festlegung von Zweck, Umfang und
Intensität der Bodennutzung. Ein wichtiges Element ist die Unterscheidung zwischen
Bauzone und Nichtbauzone. Sie sind genau, resp. parzellenscharf, abgegrenzt und Foto Raumplanung
für die Grundbesitzer verbindlich.

Man unterscheidet zwei Arten von Nutzungsplänen:

Die Rahmenschutzungspläne (Zonenplan), welcher drei Hauptzonentypen definiert.
Nämlich Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen

und

die Sondernutzungspläne (z.B. Gestaltungspläne), Diese enthalten differenzierte
Vorschriften über die Erschliessung und Bauweise in genau definierten Gebieten
der Rahmennutzungspläne und kommen besonders bei wertvollen Ortsbildern und
Landschaften zum Zuge.





Links zum Thema Raumplanung





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