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Raumplanung
Der Begriff Raumplanung umschliesst alle die Tätigkeiten,
die zur Gestaltung des Raumes beitragen
sowie auch raumbezogene Entwicklungen analysieren und begleiten. Raumplanung
ist eine ...
Metadisziplin, die koordiniert und zahlreiche
andere Fachdisziplinen verbindet.
Dabei hat sie verschiedene Raumbezüge, vom Einzelobjekt und Siedlungsteil
über die Regionen sowohl der Kantone, den Bund bis zur Europäischen
Ebene.
Definition nach Schroeter: (geändert)
Dr. Frank Schroeter
In Artikel 1 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG), ist festgehalten:
"Bund und Kantone sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch
genutzt wird. Sie
stimmen ihre raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab und verwirklichen
eine,
auf die erwünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der
Besiedlung."
In den Grundsätzen (Art. 3 RPG), ist festgehalten: "dass
mit raumplanerischen
Massnahmen der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, wie z.B.
Boden, Luft,
Wasser, Wald und Landschaft zu unterstützen ist."
Links zum Bundesgesetz und zur Bundesverordnung über die Raumplanung:
www.admin.ch/ch/d/sr/c700.html
www.admin.ch/ch/d/sr/c700_1.html
Gründe für Raumordnung
- Jeden Tag verschwinden in der Schweiz ca. 11 Hektaren Kulturland.
Das ist
schätzungsweise 1m2 pro Sekunde. Rund 2/3 werden als Siedlungsflächen
genutzt. Der Rest wird zu Wald (i.B. Verbrachung von Alpweiden):
www.vip-aspan.ch
- Die Landschaften werden durch die verschiedensten Massnahmen stark
beeinträchtigt (durch Zersiedlung, Rodungen, Bachbegradigungen
u.ä.) und
verlieren dabei an touristischem Wert (die Qualität der Landschaft
nimmt ab).
- Die starke Zersiedlung der Landschaft verursacht eine enorme Verkehrs-
zunahme. Mit einer guten Raumplanung und entsprechender Verkehrspolitik
(z.B. neue Siedlungen an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs),
kann eine
Verkehrszunahme eingeschränkt werden.
Instrumente der Raumplanung
in der Schweiz
Bundesebene:
Grundzüge der Raumordnung Schweiz, Konzepte: (generelle Aussage, räumlich
nicht konkret), sowie Sachpläne (räumlich konkrete Festlegung)
Kantonsebene:
Kantonale Richtpläne
Gemeindeebene:
Kommunale Nutzungspläne (Zonen- und Erschliessungspläne, Gestaltungspläne)
Grundzüge
der Raumordnung Schweiz
Wichtige Grundlagen für die Planungen des Bundes, der Kantone und
Gemeinden,
sind stets die vom Bund erstellten Grundzüge der Raumordnung
Schweiz.
Der Bund zeigt damit seine Vorstellungen über die anzustrebenden
räumlichen
Entwicklungen des Landes auf. Die Grundzüge der Raumordnung befinden
sich
zurzeit in Überarbeitung und sollen bis etwa 2008 in der neuen Form
vorliegen.
Wichtigste Inhalte sind:
- Begrenzung des Siedlungswachstums und besser Nutzung der Reserven
innerhalb des Siedlungsraumes
- Erhaltung der Stärkung eines mit dem öV vernetzten Städtesystems
- Abstimmung des Siedlungswachstums auf das öffentliche Verkehrsnetz
(Wachstum um Haltestellen)
- Erhaltung des Kulturlandes
- Verbesserung der Verkehrseinbindung der Schweiz in Europa
- Erhaltung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit ländlicher
Räume
Wichtig sind auch die Entwicklungsgrundsätze
für die meist unterschiedlichen
Landesteile (Jura, Mittelland und Alpen). Z.B. werden folgende Grundsätze
für
die städtischen und ländlichen Räume propagiert (Ausschnitt):
- Städtische Räume ordnen:
Das vernetzte Städtesystem ist wirkungsvoll durch regionale Entlastungs-
zentren und durch Entwicklungsschwerpunkte an wichtige Bahnknoten
zu
ergänzen. Zudem ist für leicht errechbare Naherholungsräume
zu sorgen.
- Ländliche Räume stärken:
Für den Jurabogen gilt es die hohe Qualität
der ländlichen Wohn- und
Wirtschaftsstandorte zu erhalten. Es gilt ihn auszubauen, ihn besser
in das
vernetzte Städtesystem einzubinden und seine besondere Natur-
und
Kulturlandschaft zu pflegen und auf einen naturnahen Tourismus zu
setzen.
Im Alpenraum geht es generell darum, entlegene Bergdörfer mit
regionalen
Kleinzentren zu vernetzen, die Berglandschaft zu sichern, die Hotellerie
zu
fördern, sowie den MIV und den Zweitwohnungsbau zu begrenzen.
Sachpläne und Konzepte auf Bundesebene:
www.bafu.admin.ch
Für den Bund stellen die Konzepte und die Sachpläne die wichtigsten
Raum-
planungsinstrumente dar. Sie ermöglichen ihm, Einfluss zu nehmen
auf die
Raumplanung der Kantone und Gemeinden. Sachpläne
bestimmen bspw. die
Standorte von Flugplätzen oder die Linienführung von Strassen
und Bahnlinien.
Sachpläne erläutern konkrete räumliche
Zusammenhänge und zeigen Aus-
wirkungen auf. Sachpläne sind nur dort zu erstellen, wo der Bund
aufgrund der
Verfassung umfassende Kompetenzen verfügt hat. Diese betreffen vor
allem
Sachbereiche wie Eisenbahnen, Autobahnen, Armee und Zivilluftfahrt. Ebenso
die Ausscheidung von Schutzgebieten oder Konzessionen von Seilbahnen.
Diese Pläne enthalten bestimmte Angaben zur Realisation der Vorhaben
im
Raum, sind jedoch wegen ihrer unterschiedlichen Sachverhalte nicht an
eine
bestimmte Form gebunden.
Im Weiteren hat der Bund das Landschaftskonzept Schweiz
erstellt.
Richtpläne der Kantone:
Dem Richtplan kommt in der Raumplanung eine zentrale
Bedeutung zu. In Form
eines Leitbildes zeigt er auf, wie sich der Kanton auf längere Sicht
räumlich
entwickeln soll.
Bei einem Richtplan handelt es sich im Allgemeinen um
eine Karte mit Text
(Objektblätter), welche den Ist-Zustand, auch Ausgangslage genannt),
in Bezug
auf die Siedlungs-, Landwirtschafts-, Landschafts- und Transportstruktur
erörtern.
Gleichzeitig werden mögliche oder beabsichtigte künftige und
räumliche
Entwicklungen integriert. Die Richtpläne werden von den Kantonen
erstellt und
müssen vom Bundesrat genehmigt werden. Die Richtpläne werden
etwa alle zehn
bis fünfzehn Jahre angepasst und sind für die Behörden
auf allen Ebenen, im
Besonderen für die Gemeinden, verbindlich.
Mit der Richtplanung können die Kantone unter anderem
bestimmen:
Wo zukünftig Siedlungen entstehen und wie sie sich entwickeln sollen
Wie die Verkehrsnetze erweiter werden sollen
Welche Erholungsräume wie Golfanlagen, Skigebiete oder Landschafts-
und
Naturschutzgebiete angelegt werden sollen
Wo Standorte für Entsorgungsanlagen in Frage kommen
Kommunale Planungsinstrumente:
Die Nutzungspläne der Gemeinden dienen der Festlegung von Zweck,
Umfang und
Intensität der Bodennutzung. Ein wichtiges Element ist die Unterscheidung
zwischen
Bauzone und Nichtbauzone. Sie sind genau, resp. parzellenscharf, abgegrenzt
und
für die Grundbesitzer verbindlich.
Man unterscheidet zwei Arten von Nutzungsplänen:
Die Rahmenschutzungspläne (Zonenplan), welcher drei
Hauptzonentypen definiert.
Nämlich Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen
und
die Sondernutzungspläne (z.B. Gestaltungspläne),
Diese enthalten differenzierte
Vorschriften über die Erschliessung und Bauweise in genau definierten
Gebieten
der Rahmennutzungspläne und kommen besonders bei wertvollen Ortsbildern
und
Landschaften zum Zuge.
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